(gültig vom 02.-22.09.2021):
- tägliche Selbsttestung zu Hause an den ersten sieben Schultagen
- anschließend: 3x wöchentliche Selbsttestungen (montags, mittwochs, freitags)
- Mund-Nase-Bedeckung für alle: im Gebäude + am Sitzplatz (mit Maskenpausen)
- Außerhalb des Schulgebäudes keine Maskenpflicht
- Einhaltung der AHA+L-Regeln
- Aussetzung der Präsenzpflicht nur noch in Härtefall (medizinische Begründung)
Informationen zur Einschulung:
- Teilnahme nur mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen
- Selbsttestung der/-s Einzuschulenden